Hautkrebs-Screening

Aktuell übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre das Hautkrebs-Screening!

Abweichende Regelungen sind bei vielen Krankenkassen möglich (Kostenerstattungsprinzip), dies sollte aber selbst im Vorfeld mit der eigenen Krankenkasse (Homepage der eigenen Kasse!) geklärt werden.

Nähere Einzelheiten können Sie in unserer Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse erfragen!